Sportmöglichkeiten während der Corona-Notbremse
<p class="text-justify">Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat ab heute (19.04.2021) die Notbremse für den Kreis Paderborn festgelegt. Grund ist die 7-Tages-Inzidenz, die nun an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100-er Marke überschreitet.</p>
<p class="text-justify">Der Kreis Paderborn hat entsprechend eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 19.04.2021 um 00:00 Uhr in Kraft getreten ist. Die Allgemeinverfügung des Kreises ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, bestimmte Angebote und Dienstleistungen mit einem schriftlich oder digital bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest wahrzunehmen. Der Test muss negativ, tagesaktuell (nicht älter als 24 Stunden) und von einer nach der Corona-Test-und Quarantäneverordnung zugelassenen Schnell- oder Selbstteststelle bescheinigt sein. Auf der Seite des Kreises www.kreis-paderborn.de/schnelltest sind alle Teststellen im Kreis Paderborn aufgeführt. Selbstteste, die alleine zuhause durchgeführt werden, reichen nicht aus, um ab Montag die in der Allgemeinverfügung beschriebenen Angebote wahrzunehmen.</p>
<p class="text-justify">Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises Paderborn gelten ab dem 19.04.2021 folgende Regeln für den organisierten Sport im Kreisgebiet:</p>
<p class="text-justify"><span class="h5"><strong>I. Mögliches Sporttreiben von Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten auf Sportanlagen im Freien:</strong></span></p>
<ol> <li class="text-justify"><span><span><span><span>Personen allein</span></span></span></span></li> <li class="text-justify"><span><span><span><span>Beliebig viele Personen aus einem Hausstand</span></span></span></span></li> <li class="text-justify"><span><span><span><span>Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen beliebig viele Personen aus dem einen, aber <strong>nur eine Person</strong> aus dem anderen Hausstand, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.</span></span></span></span></li> </ol><p class="text-justify">Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich.</p>
<p class="text-justify"><span class="h5"><strong>II. Sport für Kinder in Gruppen auf Sportanlagen im Freien</strong></span></p>
<p class="text-justify">1.<strong> Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren</strong> können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden. Ein tagesaktueller, negativer Test ist nicht erforderlich.</p>
<p class="text-justify">2. <strong>Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren</strong> können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden. <strong>Ein negativer, tagesaktueller (nicht älter als 24 Stunden) Schnell- oder Selbsttest, der von einer nach der Corona-Test-und Quarantäneverordnung zugelassenen Schnell- oder Selbstteststelle bescheinigt sein muss, ist erforderlich.</strong></p>
<p class="text-justify">In beiden Fällen muss weiterhin eine Anwesenheitsliste geführt werden. Die Kontrolle des negativen, tagesaktuellen Testergebnisses im 2. Fall obliegt dem Verein bzw. dem/der jeweiligen Übungsleiter/in.</p>
<p class="text-justify">Die allgemeinen Pflichten der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung sind zwingend einzuhalten und umzusetzen.</p>
<p class="text-justify"><span class="h5">Digitale Kontaktnachverfolgung</span></p>
<p class="text-justify">Darüber hinaus möchten wir Sie auf die Nutzung der Luca-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung hinweisen, um eine einheitliche Lösung in verschiedenen Lebensbereichen im Kreis Paderborn zu schaffen. Umfassende Informationen zu der App erhalten Sie unter https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/wirtschaft/luca/.</p>
