Neue Regelungen für den Sport - Die Einführung der Inzidenzstufe 0

© LSB NRW | Andrea Bowinkelmann www.lsb.nrw

<p>Ab heute (09.07.2021) gilt für das Land NRW eine neue Corona-Schutzverordnung.</p>

<p>Eine wesentliche Änderung der neuen Verordnung ist die Einführung der Inzidenzstufe 0. Diese gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen.<br /> Der Kreis Paderborn befindet sich ab Freitag, den 09.07.2021 in Inzidenzstufe 0. Mit der Einordnung in die neue Inzidenzstufe ergeben sich für den Sport folgende Änderungen:</p>

<ul> <li><span><span><span>Die in der Corona-Schutzverordnung unter §14 „Sport“ genannten Beschränkungen der Absätze 1 bis 4 entfallen. So kann auf die in Inzidenzstufe 1 noch notwendige Masken- und Abstandsregelung sowie die Personenbegrenzungen vollständig verzichtet werden.  Ebenso entfällt die Nachweispflicht eines negativen Schnelltestes bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen.</span></span></span></li> <li><span><span><span>Befindet sich auch die Landesinzidenz unter 10 dürfen Sportveranstaltungen mit über 500 Personen <strong>ohne</strong> Negativtest stattfinden. Abweichend hiervon sind Veranstaltungen mit 5.000 oder mehr (maximal 25.000 oder der Hälfte der maximalen Kapazitätsauslastung) Zuschauern. Diese sind nur <strong>mit</strong> Negativtestnachweis und einem <strong>genehmigten</strong> Hygienekonzept möglich. </span></span></span></li> <li><span><span><span>Die (einfache) Rückverfolgbarkeit der Sportler*innen und Zuschauer*innen muss nicht mehr sichergestellt werden</span><span><span>. <em>Es liegt im eigenen Ermessen der Vereine ob an dieser Maßnahme weiter festgehalten werden soll. </em></span></span></span></span></li> <li><span><span><span>Eine Rückstufung in Inzidenzstufe 1 geschieht, sobald die Kreisweite Inzidenz acht aufeinanderfolgende Tage den Wert von 10 überschreitet. </span></span></span><span><span><span> </span></span></span></li> </ul>