Kreis Paderborn in "Inzidenzstufe 2" – Weitere Öffnungen auch für den Sport möglich

<p class="text-justify">Mit der am 01.06.2021 veröffentlichten Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit & Soziales (MAGS) ist nun bestätigt worden, dass der Kreis Paderborn ab dem <strong>03.06.2021</strong> in die 2. Inzidenzstufe fällt. Grund ist die konstant zwischen 50 und 35,1 liegende 7-Tages Inzidenz im Kreis Paderborn.</p>

<p class="text-justify">Durch die Einstufung in die „Inzidenzstufe 2“ sind auch im Sport weitere Öffnungen erlaubt. Eine Übersicht zu den aktuellen Regelungen finden sie hier. </p>

<p class="text-justify">Besonders die Testpflicht hat bei vielen ein großes Fragezeichen hinterlassen. Grundsätzlich sind Tests aus anerkannten Testzentren oder begleitete Selbsttests (jeweils mit schriftlicher Bestätigung) notwendig. <strong>Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus</strong><strong>!</strong> Nach der Neuregelung der Schultestungen sollen Schüler*innen nun auch schriftliche Testbescheinigungen durch die Schulen erhalten und diese dann zur Teilnahme am Vereinssport vorlegen können. Folgende Tabelle bietet eine Orientierungshilfe wann, welche Personengruppe einen Negativtest benötigt: <em>Tabelle Testvorgaben</em></p>

<p>Desweiteren wurde die CoronaSchVo erneut angepasst. Neu ist:</p>

<p><strong>Anfängerschwimmausbildung in Freibädern</strong></p>

<p>Die Zahl der zugelassenen Kinder wurde von 20 Kinder auf 25 erhöht (in Schwimmhallen unverändert 10).</p>

<p><strong>Umfang der Anfängerschwimmausbildung</strong></p>

<p>Klargestellt wurde durch das MAGS NRW, dass unter die Anfängerschwimmausbildung auch Seepferdchenkurse und die Bronzekurse fallen.</p>