Antragsfrist für die Förderung der Übungsarbeit verlängert
<p class="text-justify">In Absprache mit der Staatskanzlei des Landes NRW wurde die Antragsfrist für das Förderprogramm „Förderung der Übungsarbeit“ <strong>bis zum 30.06.2021 </strong>verlängert.</p>
<p class="text-justify">Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.</p>
<p class="text-justify">Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet. Weitere Informationen finden Sie im Förderportal. </p>
